Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt auch der Hypozins-Abzug. Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Break-Even und die optimale Strategie – heute und ab 2029.
Heute können Schweizer Wohneigentümer die Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das senkt die effektiven Zinskosten spürbar. Ab 2029 entfällt dieser Abzug. Was heute bei 2% Hypozins und 35% Grenzsteuersatz effektiv nur 1.30% kostet, kostet ab 2029 voll 2.00%. Der Break-Even zwischen Amortisation und Anlegen verschiebt sich damit deutlich zugunsten der Amortisation.
Effektivzins = Hypozins × (1 − Grenzsteuersatz)
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Zur Warteliste →Die Abschaffung des Eigenmietwerts per 2029 ist für Schweizer Wohneigentümer mit Hypothek ein einschneidender Systemwechsel. Heute gilt: Wer eine hohe Hypothek hat, zahlt zwar Eigenmietwert, kann aber auch viel abziehen – Hypozinsen, Unterhalt. Ab 2029 entfällt beides. Für viele Eigenheimbesitzer stellt sich damit die Frage neu: Soll die Hypothek vor 2029 amortisiert werden?
Die Antwort hängt vom Break-Even-Zinssatz ab: dem Punkt, ab dem das Anlegen des Kapitals mehr einbringt als das Tilgen der Schuld. Vor 2029 liegt dieser Break-Even deutlich unter dem Hypozins (dank Steuerabzug). Ab 2029 entspricht er dem Brutto-Hypozins – ein substanzieller Unterschied.
Für risikoscheue Eigentümer mit Hypozinsen über 2% spricht ab 2029 vieles für eine direkte Amortisation, da sichere Anlagen selten mehr als 2–2.5% abwerfen. Für renditeorientierte Eigentümer mit einem langen Anlagehorizont und Aktienexposure kann das Anlegen weiterhin attraktiver sein – sofern die höhere Volatilität akzeptiert wird.
Eine Hypothek wirkt nicht nur heute, sondern auch nach der Pensionierung. Sinkendes Einkommen, Zinsen, Amortisation und Wohnkosten können die Tragbarkeit im Alter verändern.