A
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV ist die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge und bildet zusammen mit der IV und den EL das System der staatlichen Vorsorge. Sie soll den Existenzbedarf im Alter, bei Invalidität oder nach dem Tod des Ernährers decken.
Finanzierung: Umlageverfahren (Beiträge der aktuellen Erwerbstätigen)
Beitragssatz: 8,7% des Einkommens (je hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
Maximale AHV-Rente 2024: CHF 2'450 pro Monat
Altersrente
Die Altersrente aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) wird ab dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt. Frauen können ab 64, Männer ab 65 Jahren in Rente gehen.
Amortisation
Planmäßige Rückzahlung einer Hypothekarschuld. In der Schweiz müssen Hypotheken, die 65% des Liegenschaftswertes übersteigen, bis zur Pensionierung auf zwei Drittel des Belehnungswertes reduziert werden.
1. Hypothek: Bis 65% des Wertes, keine Amortisationspflicht
2. Hypothek: 65-80% des Wertes, muss amortisiert werden
B
Belehnungswert
Der Belehnungswert ist der Wert einer Immobilie, der als Basis für die Hypothekenvergabe dient. Er liegt meist 10-20% unter dem Verkehrswert und wird konservativ bewertet.
BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge)
Das BVG regelt die obligatorische berufliche Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz. Es definiert Mindestleistungen und -beiträge für die Pensionskasse.
Versicherungspflicht: Ab CHF 22'050 Jahreseinkommen (2024)
Koordininationsabzug: CHF 25'725 (2024)
D
Drei-Säulen-System
Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen:
1. Säule: AHV/IV - Existenzsicherung
2. Säule: Pensionskasse (BVG) - Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
3. Säule: Private Vorsorge - Ergänzung und Verbesserung
E
Eigenkapital
Für den Kauf einer Immobilie müssen mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital vorhanden sein. Davon müssen mindestens 10% aus eigenen Mitteln stammen, die restlichen 10% können aus der 2. oder 3. Säule bezogen werden.
EL (Ergänzungsleistungen)
Ergänzungsleistungen sind bedarfsabhängige Sozialleistungen, die ausbezahlt werden, wenn AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Einkaufslücke
Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Pensionskassenguthaben und dem maximal möglichen Guthaben gemäß Reglement. Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig und erhöhen die Altersleistungen.
F
Festhypothek
Eine Hypothek mit einem während der gesamten Laufzeit festgeschriebenen Zinssatz. Bietet Planungssicherheit, aber weniger Flexibilität als variable Hypotheken.
Freizügigkeitskonto
Ein Konto bei einer Bank oder Versicherung, auf das Pensionskassenguthaben übertragen wird, wenn man die Stelle wechselt und vorübergehend nicht pensionskassenversichert ist.
G
Grenzsteuersatz
Der Steuersatz, mit dem der letzte verdiente Franken besteuert wird. Wichtig für die Beurteilung von Steueroptimierungen wie 3a-Einzahlungen.
H
Hypothek
Ein durch Grundpfand gesichertes Darlehen für den Kauf oder Bau einer Immobilie. In der Schweiz üblich sind 1. Hypotheken (bis 65% des Wertes) und 2. Hypotheken (65-80% des Wertes).
I
IV (Invalidenversicherung)
Die IV ist Teil der 1. Säule und versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Invalidität. Sie erbringt Eingliederungsmaßnahmen und Rentenleistungen.
Beitragssatz: 1,4% des Einkommens
Eingliederung vor Rente: Priorität der beruflichen Wiedereingliederung
K
Kapitalauszahlung
Die einmalige Auszahlung des Pensionskassenguthabens oder der 3. Säule bei der Pensionierung anstelle einer lebenslangen Rente. Unterliegt einer reduzierten Besteuerung.
Koordinationsabzug
Der Betrag, der vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen wird, um den BVG-pflichtigen Lohn zu ermitteln. 2024 beträgt er CHF 25'725. Dient der Koordination zwischen 1. und 2. Säule.
L
LIBOR/SARON
Referenzzinssätze für Hypotheken. Der LIBOR wurde 2021 durch den SARON (Swiss Average Rate Overnight) ersetzt. Basis für variable Hypothekenzinsen.
M
Mindestzinssatz
Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz, mit dem Pensionskassen die Altersguthaben ihrer Versicherten verzinsen müssen. 2024 beträgt er 1,25%.
N
Notrappen
Eine liquide Geldreserve für unvorhergesehene Ausgaben. Empfohlen werden 3-6 Monatslöhne auf einem Sparkonto oder in kurzfristig verfügbaren Anlagen.
P
Pensionskasse
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) sichert zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je mindestens die Hälfte der Beiträge.
R
Rentenalter
Das ordentliche Rentenalter beträgt für Frauen 64 Jahre und für Männer 65 Jahre. Ein Vorbezug ist 1-2 Jahre früher möglich, ein Aufschub bis zu 5 Jahre.
Risikoprämie
Teil des Pensionskassenbeitrags, der für die Finanzierung von Invaliden- und Hinterlassenenleistungen verwendet wird. Sie ist altersabhängig und steigt mit dem Alter.
S
Säule 3a (Gebundene Vorsorge)
Die steuerlich privilegierte private Vorsorge. Einzahlungen sind bis zu einem jährlichen Maximum steuerlich abzugsfähig. Das Guthaben ist bis zur Pensionierung gebunden.
Maximum 2024: CHF 7'056 (mit Pensionskasse) oder CHF 35'280 (ohne PK)
Auszahlung: Frühestens 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter
Säule 3b (Freie Vorsorge)
Die flexible private Vorsorge ohne Beitragslimiten oder Bindungsfristen. Keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, aber freie Verfügung über das Kapital.
Sparquote
Der Anteil des Einkommens, der nicht für Konsumausgaben verwendet, sondern gespart oder investiert wird. In der Schweiz liegt sie durchschnittlich bei 15-20%.
T
Tragbarkeit
Die Fähigkeit, die laufenden Kosten einer Immobilie zu tragen. Als Richtwert gelten maximal 35% des Bruttoeinkommens für Zinsen, Amortisation und Nebenkosten.
U
Überbrückungsrente
Eine zeitlich befristete Zusatzrente der Pensionskasse, die bis zum Bezug der AHV-Rente ausbezahlt wird. Kompensiert die fehlende AHV-Rente bei vorzeitiger Pensionierung.
Umwandlungssatz
Der Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Der gesetzliche Mindestsatz beträgt 6,8% (2024), viele Kassen wenden tiefere Sätze an.
V
Variable Hypothek
Eine Hypothek mit veränderlichem Zinssatz, der sich an die Marktentwicklung anpasst. Bietet Flexibilität, aber weniger Planungssicherheit als Festhypotheken.
Vermögensverwaltung
Die professionelle Verwaltung von Vermögen durch spezialisierte Anbieter. Umfasst Anlageberatung, Portfoliomanagement und Depotführung.
W
Wohneigentumsförderung (WEF)
Die Möglichkeit, Gelder aus der 2. und 3. Säule für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum zu verwenden. Entweder als Vorbezug oder Verpfändung.
Z
Zinssatz
Der Prozentsatz, zu dem Kapital verzinst wird. Bei Hypotheken der Preis für das geliehene Kapital, bei Sparanlagen die Vergütung für das angelegte Kapital.
Zusatzversicherung
Freiwillige Versicherungen, die über die Grundversicherung hinausgehen. Bei Krankenversicherungen für bessere Leistungen, bei Pensionskassen für höhere Renten oder zusätzliche Risiken.
Finanzplanung mit unifina.ch
Jetzt wo Sie die wichtigsten Begriffe kennen, können Sie Ihre persönliche Finanzplanung mit unserem Tool optimieren.