Was ist eine Pensionslücke?
Eine Pensionslücke ist die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Lebensstandard nach der Pensionierung und den tatsächlichen Leistungen aus den drei Vorsorgesäulen (AHV, Pensionskasse, private Vorsorge). Vereinfacht gesagt: Was Sie jeden Monat brauchen, minus was Sie tatsächlich erhalten.
Das Schweizer Vorsorgesystem zielt darauf ab, rund 60–80% des letzten Lohns zu ersetzen. Doch in der Praxis reicht das für viele Menschen nicht aus – besonders für Teilzeitarbeitende, Frauen nach Familienpausen und Selbständige.
Wichtig: Laut Bundesamt für Statistik haben über 60% der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz eine monatliche Pensionslücke von mehr als CHF 1'500. Frühzeitige Planung kann diesen Betrag erheblich reduzieren.
Die drei Säulen – und wo das Geld fehlt
Das Schweizer Dreisäulensystem funktioniert in der Theorie gut – in der Praxis entstehen aber Lücken auf allen Ebenen:
| Säule | Vollbeschäftigung | Teilzeit / Lücken |
|---|---|---|
| 1. Säule (AHV) | Vollrente CHF 2'520/Mt. | Gekürzt nach Beitragsjahren |
| 2. Säule (PK) | PK-Rente vollständig | PK-Rente stark reduziert |
| 3. Säule (privat) | Aktive Einzahlungen | Oft wenig oder nichts |
Die AHV-Rente wird nach Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen berechnet. Jedes fehlende Beitragsjahr kostet rund 2.3% der Rente – dauerhaft. Die Pensionskassenrente hängt vom versicherten Lohn ab: Der Koordinationsabzug von CHF 26'460 bedeutet, dass Tieflöhner und Teilzeitangestellte überproportional wenig ansparen.
Typische Lebensszenarien mit Pensionslücke
Frauen mit Betreuungspausen
Risiko: Jede Babypause ohne freiwillige AHV-Beiträge erzeugt eine Beitragslücke. Reduziertes Arbeitspensum führt zu tieferem versichertem PK-Lohn. Typische Lücke: CHF 1'500–2'500/Monat.
Teilzeitarbeitende
Risiko: Wer unter dem Koordinationsabzug von CHF 26'460 verdient, ist gar nicht in der PK versichert. Bei 60%-Pensum kann die PK-Rente 40–60% tiefer sein als bei Vollzeit.
Geschiedene Personen
Risiko: Bei der Scheidung werden PK-Guthaben geteilt (Splitting), aber das reduziert das Altersguthaben beider Parteien. Die zukünftige Rente sinkt entsprechend.
Selbständigerwerbende
Risiko: Ohne obligatorische PK-Zugehörigkeit fehlt oft die zweite Säule komplett. Die Säule 3a bietet mit max. CHF 36'288/Jahr (2026) nur begrenzt Ersatz.
So berechnen Sie Ihre Pensionslücke (Schritt für Schritt)
- AHV-Auszug anfordern: Beim AHV-Ausgleichsfonds (ahv-iv.ch) können Sie Ihren individuellen Kontoauszug bestellen. Dieser zeigt Ihre bisherigen Beitragsjahre und das massgebende Einkommen.
- PK-Ausweis prüfen: Ihr Vorsorgeausweis zeigt das aktuelle Altersguthaben und die projizierte Rente bei Pensionierung. Oft wird ein Szenario mit 64/65 Jahren gezeigt.
- Private Ersparnisse schätzen: 3a-Guthaben, 3b-Policen, Sparkonten, Wertschriften – alles zusammenzählen und in eine monatliche Entnahme umrechnen (Kapital ÷ 240 für 20 Jahre).
- Bedarf ermitteln: Was kostet Ihr Lebensstandard im Alter? Miete, Gesundheitskosten, Reisen, Freizeit. Faustregel: 80% des letzten Nettolohns.
- Differenz berechnen: Bedarf minus (AHV + PK + private Entnahmen) = monatliche Pensionslücke.
Rechenbeispiel: Maria, 48 Jahre
| Position | Betrag/Monat |
|---|---|
| Gewünschter Lebensstandard | CHF 8'500 |
| Erwartete AHV-Rente | CHF 2'200 |
| Erwartete PK-Rente | CHF 1'800 |
| Monatliche Entnahme aus 3a/Ersparnissen | CHF 800 |
| Total Renteneinnahmen | CHF 4'800 |
| Monatliche Pensionslücke | - CHF 3'700 |
Maria fehlen jeden Monat CHF 3'700. Über 20 Jahre Rentenbezug ergibt das ein Kapitaldefizit von CHF 888'000. Mit gezielten Massnahmen in den nächsten 17 Jahren (bis zur Pensionierung mit 65) kann sie diesen Betrag deutlich reduzieren.
Welche Massnahmen helfen wirklich?
1. Freiwilliger PK-Einkauf
Der PK-Einkauf ist steuerlich vollumfänglich abzugsfähig und verbessert die spätere Monatsrente direkt. Idealerweise startet man mit dem Einkauf, sobald das verfügbare Kapital vorhanden ist und noch 10+ Jahre bis zur Pensionierung bleiben. Wichtig: 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalbezug beachten.
2. Maximale Säule-3a-Einzahlungen
Der Maximalbetrag 2026 beträgt CHF 7'258 für Angestellte. Die Einzahlung ist steuerlich abzugsfähig und das Kapital wächst steuerfrei. Wer in Wertschriftenlösungen investiert, kann mit 4–7% Jahresrendite langfristig deutlich mehr Kapital aufbauen als auf einem klassischen Bankkonto.
3. Säule 3b (flexible Vorsorge)
Ohne Einzahlungslimite, aber auch ohne direkten Steuerabzug. Geeignet für flexible Zusatzersparnisse, z.B. über einen breit diversifizierten ETF-Sparplan. In einigen Kantonen (AG, GE usw.) ist eine teilweise Abzugsfähigkeit möglich.
Tipp: Kombinieren Sie alle drei Strategien: Erst 3a maximieren (sofortiger Steuereffekt), dann PK-Einkauf (wenn Lücke vorhanden), dann 3b für maximale Flexibilität. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater unterstützen.
Häufige Fragen zur Pensionslücke
Was ist eine Pensionslücke genau?
Die Pensionslücke ist die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Monatseinkommen im Ruhestand und den tatsächlichen Leistungen aus AHV, PK und privater Vorsorge. Sie wird in CHF pro Monat oder als Kapitaldefizit über die Rentendauer angegeben.
Wer hat eine Pensionslücke?
Besonders betroffen sind Frauen mit Teilzeit oder Familienpausen, geschiedene Personen, Selbständige ohne PK sowie Personen mit wechselhafter Erwerbsbiographie. Aber auch viele «Normalangestellte» haben eine Lücke, wenn ihr Bedarf im Alter über dem Niveau der Rentenleistungen liegt.
Wie kann ich die Pensionslücke schliessen?
Die drei wichtigsten Instrumente sind: (1) Freiwilliger PK-Einkauf (steuerlich absetzbar, direkte Rentenverbesserung), (2) Maximale Säule-3a-Einzahlungen (Steuereinsparung + Vermögensaufbau), (3) Säule 3b (flexible Zusatzersparnisse ohne Limite). Die optimale Strategie hängt von Ihrem Alter, Einkommen und Kanton ab.
Welche Rolle spielt die Säule 3a?
Die Säule 3a ist das flexibelste und steuerlich effizienteste Instrument zur privaten Altersvorsorge. Mit dem Maximalbetrag von CHF 7'258 (2026, Angestellte) und einer langfristigen Wertschriftenlösung können Sie über 25 Jahre über CHF 350'000 ansparen – und dabei jährlich mehrere Tausend Franken Steuern sparen.
Was gilt für Selbständige?
Selbständige ohne PK können bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens (max. CHF 36'288/Jahr, 2026) in die Säule 3a einzahlen. Ausserdem sollten Sie prüfen, ob ein freiwilliger BVG-Anschluss sinnvoll ist – besonders wenn Ihr Einkommen hoch und regelmässig ist.
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